Jetzt ist sie da: Die Stellenmeldepflicht

Seit dem 1. Juli 2018 müssen bestimmte offene Stellen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Worauf Sie als Unternehmen achten müssen.

Betroffene Stellen

Meldepflichtig sind alle Stellen von Berufsarten, bei denen die Arbeitslosenquote den Schwellenwert von 8% erreicht oder überschreitet. Die Liste ist lang: Praktikanten, Lageristen, Hilfsarbeiter etc. 

Meldepflichtige Berufsarten als PDF downloaden.

Nicht betroffene Stellen

Die Stellenmeldepflicht besteht nicht, wenn...

  • Vakanzen durch Stellensuchende besetzt werden, die beim RAV gemeldet sind.
  • offene Stellen mit unternehmensinternen Personen (auch Lernende) besetzt werden, die seit mindestens 6 Monaten angestellt sind.
  • Beschäftigungen maximal 14 Kalendertage dauern.
  • offene Stellen an Personen vergeben werden, die mit Zeichnungsberechtigten im Unternehmen durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft verbunden oder in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind.

Der Meldeprozess

Meldepflichtige Stellen werden dem RAV via Internet, telefonisch oder persönlich übermittelt. Während fünf Werktagen - beginnend am Tag nach Bestätigungseingang durch das RAV -  können diese Stellen ausschliesslich von Stellensuchenden eingesehen werden, die beim RAV angemeldet sind. Wichtig! Während diesen fünf Tagen darf die Stelle nicht anderweitig ausgeschrieben werden. Zusätzlich erhalten Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen vom RAV passende Bewerbungsdossiers zur gemeldeten Stelle. Arbeitgeber werden aufgefordert, die vorgeschlagenen Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung einzuladen. Erfolgt darauf eine Anstellung, muss dies dem RAV mitgeteilt werden. Wichtig! Die Unternehmen entscheiden immer noch selbst, wen sie einstellen wollen - sie müssen auch keine Begründung dazu abliefern.

Nicht gemeldete Stellen

Wenn Sie das RAV über eine meldepflichtige Stelle nicht informieren, können Sie mit einer Busse von bis zu CHF 40'000 belangt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie vom RAV vorgeschlagene Kandidaten nicht zum Bewerbungsgespräch einladen oder nicht abklären, ob diese für Ihr Unternehmen geeignet sind.

Tipp: Wenn Sie über RecruitingHUB ausschreiben, müssen Sie sich über den Inländervorrang keine Gedanken machen. Unser System prüft, ob die Stelle zu einer meldepflichtigen Berufsgattung gehört. Auch wird das RAV automatisch informiert und das Publikationsdatum bei den gewünschten Stellenbörsen angepasst. Probieren Sie es aus auf www.recruitinghub.ch.

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